Internationales Familienrecht
Globalisierung und eine multikulturelle Gesellschaft erfordern mehr und mehr Kenntnisse nicht nur im deutschen, sondern auch im ausländischen Recht. Familienrechtliche Mandate sind zwingend der Prüfung zu unterziehen, ob deutsches oder ausländisches Familienrecht zur Anwendung kommt.
Ein internationaler Bezug ist gegeben, wenn einer oder beide
Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, Vermögen im Ausland belegen
ist oder im Ausland leben.
Eine enge Zusammenarbeit mit Kollegen im Ausland,
insbesondere Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien,
Slowenien, Kosovo und Ungarn ermöglichen die Betreuung des Mandats im In- und
Ausland.
Meine Sprachkenntnisse erlauben eine reibungslose
Kommunikation mit dem Ausland.
Aufgrund der Praxiserfahrung im ausländischen Familienrecht können familienrechtliche Mandate mit Auslandsbezug auch zu anderen Ländern qualifizierter betreut werden.
Familienrecht• Scheidung
• Ehevertrag
und Partnervertrag
• Vermögensauseinandersetzung
– Zugewinnausgleich
• Ehegattenunterhalt
• Kindesunterhalt
• Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Adoption
• Kindschaftsverfahren