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Wirtschaftsrecht

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Rechtsgebiete

Internationales Familienrecht

Globalisierung und eine multikulturelle Gesellschaft erfordern mehr und mehr Kenntnisse nicht nur im deutschen, sondern auch im ausländischen Recht. Familienrechtliche Mandate sind zwingend der Prüfung zu unterziehen, ob deutsches oder ausländisches Familienrecht zur Anwendung kommt.


Ein internationaler Bezug ist gegeben, wenn einer oder beide Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, Vermögen im Ausland belegen ist oder im Ausland leben. Die Zuständigkeitsprüfung entscheidet darüber, ob ein deutsches oder ausländisches Gericht anzurufen ist.

Eine enge Zusammenarbeit mit Kollegen im Ausland, insbesondere Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Kosovo und Ungarn ermöglichen die Betreuung des Mandats im In- und Ausland.

Meine Sprachkenntnisse erlauben eine reibungslose Kommunikation mit dem Ausland.

Aufgrund der Praxiserfahrung im ausländischen Familienrecht können familienrechtliche Mandate mit Auslandsbezug auch zu anderen Ländern qualifizierter betreut werden.

Familienrecht
 

          Scheidung

          Ehevertrag und Partnervertrag

          Vermögensauseinandersetzung – Zugewinnausgleich

          Ehegattenunterhalt

          Kindesunterhalt

          Sorgerecht

          Umgangsrecht

          Adoption

          Kindschaftsverfahren






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